Änderung für PV-Anlagenbesitzer mit Eigenverbrauch und einer Nennleistung von mehr als 7 kW

27. Februar 2019: Bundesnetzagentur: Eigenversorgung mit Strom – EEG 2017 und neues Web-Formular für die Mitteilung an die Bundesnetzagentur

Bis 28. Februar müssen dem Netzbetreiber alle für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden.

Hierzu zählen insbesondere die Mitteilung der eingespeisten Kilowattstunden, ob eine Stromsteuerbefreiung vorliegt oder ob beispielsweise Regionalnachweise ausgestellt worden sind.

Für die Meldung gibt es meist elektronische Formulare, die von Fachverbänden oder Netzbetreibern zur Verfügung gestellt werden.

Hier finden Sie das Formular vom EVU Heider Energie:

https://www.heider-energie.de/elektrizitaetswerk/eeg-kwk-g/presse/141-bundesnetzagentur-eigenversorgung-mit-strom-eeg-2017-und-neues-web-formular-fuer-die-mitteilung-an-die-bundesnetzagentur