Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen im Gemeindegebiet

04. Oktober 2018: Mittlerweile gilt im Gemeindebereich seit 2015 die Verkehrsregelung Zone 30 mit rechts vor links.

Ziel war es, das Geschwindigkeitsniveau zu senken. Dies wurde mit den vorliegenden Geschwindigkeitsmessungen auch nachweislich erreicht.

Die Ergebnisse können Sie hier einsehen.

Hinweis: Gemessen werden Geschwindigkeitswerte und nicht Fahrzeuge – d. h. ein Fahrzeug wird in der Regel mehrmals gemessen.

Auch in Zukunft wird die Geschwindigkeitsmessanlage regelmäßig aufgestellt.