Steinbruch: Stellungnahme der Gemeinde Wiesent zum Antrag der Firma Fahrner

05. September 2019: Dem Bauvorhaben stehen eine Vielzahl von schwerwiegenden, öffentlichen Belangen entgegen.

Insbesondere in Punkto Trinkwasserversorgung und Trinkwassersicherheit ist der Betrieb des Steinbruches in diesem Bereich nicht genehmigungsfähig. Die Gemeinde Wiesent befürchtet, dass mit einer Genehmigung Fakten geschaffen werden, die bei einer Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgungsanlage dazu führen, dass die Gemeinde zu einem Anschluss an einen überörtlichen Wasserversorger und zur Aufgabe der eigenen Wasserversorgungsanlage gezwungen wird, weil eine irreparable Beeinträchtigung für die Trinkwassergewinnung eingetreten ist.


Wie ausführlich in der unten zum Download stehenden Stellungnahme dargestellt, schließt auch die Landschaftsschutzgebietsverordnung aus Sicht der Gemeinde Wiesent eine Genehmigung des Steinbruchs eindeutig aus. Völlig inakzeptabel und den Bürger-/innen nicht vermittelbar wäre es, wenn ein Eingriff dieser Größenordnung in das Landschaftsschutzgebiet ohne eine politische Entscheidung durch den Kreistag des Landkreises Regensburg erfolgen würde.


Wir fordern das Landratsamt Regensburg eindringlich auf, im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der Errichtung eines Steinbruches im beantragten Vorhabenbereich die Genehmigung zu versagen und die Allgemeininteressen der Wiesenter Bürger und der Bürger und Erholungssuchenden aus der gesamten Region vor die Einzelinteressen eines Unternehmers zu stellen.

Komplette Stellungnahme der Gemeinde Wiesent