Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer ab 01.01.2023

18. Januar 2023: In der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022 wurde die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen.

Die Hebesätze werden bei der Grundsteuer A von 285 auf 310 Prozent angehoben, bei der Grundsteuer B von 300 auf 320 Prozent. Die Hebesätze sind seit 2004 unverändert und liegen auch weiterhin unter dem Landesdurchschnitt. Der Landesdurchschnitt liegt bei der Grundsteuer A bei 362 Prozent und bei der Grundsteuer B bei 347 Prozent. Von der überörtlichen Rechnungsprüfung des Landratsamtes Regensburg wurde bereits mehrfach eine Anpassung gefordert.